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    Allgemeine Geschäftsbedingungen

    AGB

    • 1. Die SFS führt Seminare für die Verkehrswirtschaft durch. Die Teilnahme ist jedem freigestellt, ein Rechtsanspruch besteht nicht.

    • 2. Der Unterricht wird in deutscher Sprache abgehalten.

    • 3. Die Seminargebühren sind fällig bei Beginn des Unterrichts (Firmenseminare auf Rechnung). Andere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Abbruch des Seminars begründet keinen Anspruch auf Rückzahlung. Die SFS ist Umsatzsteuerbefreit nach § 4 Nr. 21a) bb) UStG .
    • 4. Der Rücktritt vom Dienstvertrag bis vierzehn Tage vor Seminarbeginn ist kostenlos. Der Rücktritt muss schriftlich und per Einschreiben dem Veranstalter vierzehn Tage vor Seminarbeginn zugegangen sein. Erfolgt der Rücktritt mit einer Frist von weniger als vierzehn Tage vor Seminarbeginn, ist der Veranstalter berechtigt eine Stornogebühr zu berechnen. Sie beträgt 33,33% der Seminargebühr. Ist keine schriftliche Kündigung erfolgt, so ist die halbe Seminargebühr fällig. Geht die fällig gewordene Stornogebühr innerhalb von vierzehn Tage nach Rechnungsstellung beim Veranstalter ein, wird sie innerhalb eines halben Jahres in voller Höhe für das gleiche, vom Teilnehmer gebuchte Seminar angerechnet.
    • 5. Das gesamte Lehrmaterial ist gesetzlich geschützt. Vervielfältigung oder Weitergabe, Einspeicherung in elektronische Systeme oder Übersetzungen sind nur mit schriftlicher Erlaubnis des Verfassers gestattet. Das gilt auch für Teile aus Gesamtwerken und Unterlagen des Veranstalters.
    • 3. Die Seminargebühren sind fällig bei Beginn des Unterrichts (Firmenseminare auf Rechnung). Andere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Abbruch des Seminars begründet keinen Anspruch auf Rückzahlung. Die SFS ist Umsatzsteuerbefreit nach § 4 Nr. 21a) bb) UStG .
    • 6. Nach der schriftlichen Anmeldung der Seminarteilnehmer erstellen wir eine Terminbestätigung. Terminverlegungen sind vorbehalten.
    • 7. Die SFS haftet bei Unfällen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, jedoch nicht für Verlust, Beschädigung oder Diebstahl von Gegenständen aller Art. Die Teilnahme an einem Lehrgang/Seminar garantiert nicht das Bestehen der Erfolgskontrolle bzw. Prüfung.
    • 8. Es gelten die jeweils in unseren Geschäftsräumen ausgehängte Bedingungen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die SFS
    • 9. Gerichtsstand ist Mannheim